News vom 11.02.2015

Wir weisen alle Kunden die einen SMA-Wechselrichter haben auf die Möglichkeit hin,

eine Garantieverlängerung des genanneten Produzenten auf 20 Jahre ab Kaufdatum hin.

Genannte Möglichkeite kann nur innerhalb der ersten fünf Jahre genutzt werden, verpassen Sie deshalb nicht die Gelegenheit,

denn Erfahrungsgemäß sind die Wechselrichter durchschnittlich alle zehn Jahre zu wechseln.

 

Die 20 jährige Garantieverlängerung kostet in etwa wie ein neues Gerät. Jedoch gibt es weitere Vorteile:

- Sicherheit des Erhalts eines gleichen Models auch nach Auslaufen des Gerätes

- Alle Kosten des Austausches sind inbegriffen (Transport, Anfahrt, Neuinstallation des Gerätes)

- Keine Kompatibilitätsprobleme, alles kann bleiben wie gehabt: Modulerdung, Anlagenüberwachung,Stringbelegung, Montageort, Elektroprojekt

- Unbegrenzter und schneller Austausch der Geräte

- Fixierte Kosten für die Dauer des 20 jährigen Förderungszeitraumes

 Sollten Sie interessiert sein, so können Sie sich jederzeit mit uns in Verbindung setzten.

 

News vom 11.07.2014

Die neue Art um Warmwasser zu machen: der PV Heater.

Mit 1,5 kWp ca. 6 PV Module Warmwasser produzieren.

 

http://www.youtube.com/watch?v=eqalYUzIoTA

 

News vom 30.06.2014

   

Das Gesetz zur Kürzung der Förderungen, das schon seit längerer Zeit im Gespräch war, wurde mit 25. Juni 2014 von der italienischen Regierung verabschiedet. Zu erwähnen ist, dass dieses nur Photovoltaikanlagen über 200 kW betrifft.

Betroffene Stromproduzenten können sich zwischen zwei Optionen entscheiden, die ab dem 1. Januar 2015 gelten:

- Verlängerung des Förderungszeitraumes von 20 auf 24 Jahren (der gesamte ausständige Restbetrag der Förderung bleibt gleich, der jährliche Betrag reduziert sich, dafür wird  4 Jahre länger ausbezahlt)

- Kürzung der Förderungen um 8% für den restlichen Zeitraum der Förderung

Genaue Angaben zum Gesetzesdekret „Decreto Legge 91/2014“ finden Sie hier: http://www.gazzettaufficiale.it/eli/id/2014/06/24/14G00105/sg

Eine weitere Neuerung welche alle Photovoltaikanlagen betrifft, ist, dass die Förderungen ab der zweiten Jahreshälfte von 2014 monatlich ausgezahlt werden. Es werden nicht mehr die tatsächlichen monatlichen Erträge ausbezahlt, sondern 90 Prozent des vorhergesehenen Ertrages. Im Juni des darauffolgenden Jahres erfolgt dann eine Ausgleichrechnung mit dem tatsächlichen Jahresertrag. So braucht derNetzbetreiber nur mehr einmal im Jahr die Zähler ablesen und dem GSE die Zählerstände mitteilen. 

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News vom 25.06.2014

Antimafia Kontrolle GSE

Jeder Stromproduzent der in den letzten Tagen eine E-Mail vom GSE erhalten hat (siehe E-Mail unten) oder in den nächsten Tagen eine erhält, muss ab Erhalt dieser Mitteilung innerhalb von 60 Tage eine Eigenerklärung bezüglich der Antimafia Kontrollen ausfüllen und ins Portal hochladen, ansonsten werden die Förderungen gestrichen.

Produzenten die mehrere Photovoltaikanlagen besitzen, müssen nur eine Meldung machen.

Generell gelten die neuen Bestimmungen den Produzenten, welche innerhalb des 20 jährigen Zeitraumes, eine Förderung vom GSE von mehr als 150.000 € beziehen (Anlagen über ca. 15 kW).

 

Gerne erstellen wir für Sie die notwendigen Unterlagen und verschicken sie an das GSE.

Bei Bedarf setzen Sie sich in Verbindung mit uns.

 

Um die Formulare korrekt ausfüllen zu können, benötigen wir einen aktuellen Familienbogen.

Bei Betrieben welche die Photovoltaik betreiben: Familienbogen aller Gesellschafter.